Fristverlängerungsgesuch (Steuern)

Fristerstreckungsgesuche müssen vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingereichte Gesuche werden längstens bis zum 30. November bewilligt. Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

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