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Wahlanordnung Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 - 2030

3. Oktober 2025

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für folgende Behörden läuft bis am 14. November 2025, 14.00 Uhr:

5 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Schulpflege Primarschule inkl. Präsidentin/Präsident
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsidentin/Präsident

Aufgrund von Änderungen von übergeordneten Bestimmungen müssen Kandidierende einen Wahlvorschlag, welcher von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet ist, innert Frist abgeben. Die jeweiligen Formulare können Sie entweder nachstehend herunterladen oder bei der Gemeindeverwaltung am Schalter beziehen.

Für die Erneuerungswahlen der Sekundarschulpflege Kreis Marthalen und die Kirchenpflege der reformierten Kirche Weinland Mitte ist der Gemeinderat Marthalen die wahlleitende Behörde. Informationen zu diesen Wahlen finden Sie auf www.marthalen.ch.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Name
Gemeinderat Wahlvorschlagsformular 2026.03.08 (PDF, 106.89 kB) Download 0 Gemeinderat Wahlvorschlagsformular 2026.03.08
Schulpflege Primarschule Wahlvorschlagsformular 2026.03.08 (PDF, 107.54 kB) Download 1 Schulpflege Primarschule Wahlvorschlagsformular 2026.03.08
Rechnungsprüfungskommission Wahlvorschlagsformular 2026.03.08 (PDF, 107.9 kB) Download 2 Rechnungsprüfungskommission Wahlvorschlagsformular 2026.03.08
2025_10_06 Publikation Wahlanordnung Mitteilung (PDF, 85.79 kB) Download 3 2025_10_06 Publikation Wahlanordnung Mitteilung