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Eignungsgebiete für Windkraftanlagen

Die Gemeinde Trüllikon mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Natur wären von den geplanten Windturbinen in den Eignungsgebieten Nr. 1 (Cholfirst) und Nr. 4 (Kleinandelfingen) stark negativ betroffen.

Die Auswirkungen wären vielfältig

Zu den schlimmsten gehören:

  • Verschlechterung der Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung
  • Verschandelung der Ortsbilder und der Landschaft
  • Beeinträchtigung der Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und den Tourismus
  • Gefährdung der Natur, namentlich von Fledermäusen und Vögeln
  • Zerstörung von Wald und Kulturland
  • Gefährdung der Cholfirstquellen und der Trinkwasserversorgungen
  • Lärm und Infraschall
  • Enteignung von Land
  • Entwertung von Immobilien
  • Entzug des Mitspracherechts der Gemeinde

 

Nachdem der Gemeinderat Anfang Juli von den Plänen des Kantons in Kenntnis gesetzt worden ist, ist er beim Regierungsrat vorstellig geworden. Er hat auch an verschiedenen Anlässen teilgenommen und dort seine Meinung deutlich kundgetan. Der Gemeinderat bekämpft die Pläne des Kantons vehement.
Zudem wird die mangelhafte Sachverhaltsabklärung bemängelt und das effektiv vorhandene Windpotential angezweifelt.
Der Gemeinderat steht auch mit anderen betroffenen Gemeinden in Kontakt.

Für zwei Vernehmlassungen (Richtplaneintrag und Plangenehmigungsverfahren) ist ein fachkundiger Anwalt engagiert worden, der uns bestmöglich gegen den Bau der Windräder unterstützt. 

Den Link zu den Vernehmlassungen finden Sie am Ende dieser Seite.

Mit der Auflage des Richtplans läuft die Frist für Einwendungen. Privatpersonen, aber auch Organisationen, politische Akteure etc. können sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Diese Frist endet am 31. Oktober 2024. Der Gemeinderat hofft, dass sich möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner mit diesem Thema befassen und sich aktiv am Vernehmlassungsverfahren beteiligen → https://evernehmlassungen.zh.ch/de/plangenehmigung-energie/participantExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Aktueller Stand des Verfahrens:

Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 hat der Einzelinitiative «Mindestabstand von Windenergieanlagen» und der entsprechenden Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Teilrevision unterdessen geprüft. Wie erwartet wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Teilrevision nicht genehmigungsfähig ist. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs hat der Gemeinderat die Sistierung des Verfahrens verlangt. Da bereits Rechtsmittelverfahren zur gleichen Sache in anderen Gemeinden laufen, wird die Sistierung solange gelten, bis diese Verfahren rechtskräftig werden. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung informieren, sobald weitere Schritte eingeleitet werden können.

Der Gemeinderat

 

Dokumente

Name Download
Vernehmlassung Kantonaler Richtplan Änderung Energiegesetz (PDF, 6.31 MB) Download 0 Vernehmlassung Kantonaler Richtplan Änderung Energiegesetz
Vernehmlassung Kantonaler Richtplan Beschränkung auf (PDF, 3.08 MB) Download 1 Vernehmlassung Kantonaler Richtplan Beschränkung auf
Beschluss Gemeindeversammlung Initiative Windenergie (PDF, 2.39 MB) Download 2 Beschluss Gemeindeversammlung Initiative Windenergie
Windkraft_Der_Landbote_2026-03-05 (PDF, 515 kB) Download 3 Windkraft_Der_Landbote_2026-03-05