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Auf kantonaler Ebene ist zurzeit die Überarbeitung des kantonalen Richtplans, Kapitel 2, im Gange. Die öffentliche Auflage fand vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025 statt. 

Die Gemeinde Trüllikon ist gemäss den Vernehmlassungsunterlagen mit dem Standort Birchbüel betroffen. Das Gebiet zwischen Trüllikon und Schlatt TG soll als Ersatzstandort eingetragen werden. Da sich die Hochebene aus verschiedenen Gründen weder als Standort noch als Ersatzstandort eignet, hat der Gemeinderat umfassend Stellung (Vernehmlassungsantwort vom 27. Februar 2025) genommen. Er beantragt die Streichung des Eintrags Nr. 49, Deponie Birchbüel.

Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten ist zurzeit pendent. In der Zwischenzeit hat eine Ortsbegehung mit den Verantwortlichen des AWEL stattgefunden. Anlässlich dieses Augenscheins wurde festgehalten, dass für die Eignung des Standorts verschiedene Gutachten fehlen und diese im Rahmen des Verfahrens durch den Kanton einzuholen sind. Mit Schreiben vom 20. August 2025 hat der Gemeinderat, gemeinsam mit dem Gemeinderat Schlatt TG, die Mängel an den Bewertungsunterlagen festgehalten und weitere Anträge im Verfahren gestellt. 

Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass ein Deponiestandort auf dem Gemeindegebiet aus unterschiedlichen Gründen nicht tragbar ist und wird sich entsprechend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Richtplaneintrag wehren. 

Dokumente

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2025-10-07_Schaffhauser_Nachrichten_Deponie_in_Trullikon__Abklarung_gefordert (PDF, 94.5 kB) Download 0 2025-10-07_Schaffhauser_Nachrichten_Deponie_in_Trullikon__Abklarung_gefordert
2025-08-20 Deponie Birchbüel 2. Stellungnahme (PDF, 6.9 MB) Download 1 2025-08-20 Deponie Birchbüel 2. Stellungnahme
2025-02-27_Teilrevision_Richtplan_Deponie_Einwendungen (PDF, 8.11 MB) Download 2 2025-02-27_Teilrevision_Richtplan_Deponie_Einwendungen