1. Sportlich und kulturell ausgerichtete Vereine gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch
(Art. 60ff.) aus dem Bezirk Andelfingen, dem Bezirk Winterthur und den angrenzenden
Gemeinden der Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau, welche mindestens fünf in
der Gemeinde Trüllikon wohnhafte Aktivmitglieder haben, werden jährlich mit Fr. 300.-
unterstützt.
2. Vereine gemäss Ziffer 1, die einer kirchlichen Organisation sehr nahestehen,
Kultuszwecken dienen oder als Sammelorganisationen für Hilfe im In- und Ausland
dienen, erhalten keine Beiträge. Dabei ist es unerheblich, ob die Vereinsstatuten
weitere Zwecke enthalten.
3. Zusätzlich erhalten unterstützte Vereine gemäss Ziffer 1 für aktive Jugendliche im Alter
von 7 bis 18 Jahren, welche Wohnsitz in der Gemeinde Trüllikon haben folgende
pauschalen Beiträge:
- 5 bis 10 Jugendliche Fr. 400.-
- 11 bis 20 Jugendliche Fr. 800.-
- 21 bis 40 Jugendliche Fr. 1'200.-
- 41 und mehr Jugendliche Fr. 1'600.-
4. Vereine, die einen Jahresbeitrag gemäss Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses in Anspruch
nehmen möchten, reichen dem Gemeinderat jeweils bis 31. August ein Gesuch mit
beigelegter Namensliste der aktiven Mitglieder (Stichtag 30. Juni) sowie der
Jugendlichen inkl. Jahrgang (Stichtag 30. Juni) ein. Die Überprüfung der Angaben und
die Beitragsleistung im Einzelfall bleibt vorbehalten.
Unter diesem Link können Vereinsbeitrags-Gesuche (Stichtag 30.06.2026) eingereicht werden:
Gesuchsformular Vereinsbeitrag
Die Zusammenstellung ist bis spätestens 31. August der Gemeinderatskanzlei Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, einzureichen. Das Reglement ist zu beachten