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Ausbau Bushaltestellen Wildensbuch / Öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 Strassengesetz

2. Oktober 2026

Titel der Bekanntmachung
Öffentliche Planauflage

Inhalt der Bekanntmachung

Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt

Die beiden Bushaltestellen Wildensbuch Dorf in Fahrtrichtung Diessenhofen Bahnhof sowie Fahrtrichtung Marthalen Bahnhof sollen im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzten (BehiG) hindernisfrei ausgebaut werden.

Auf ein Mitwirkungsverfahren gemäss §§ 12 und 13 Strassengesetz wurde verzichtet, da die Gemeinde verpflichtet ist, die erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung der Hindernisfreiheit umzusetzen. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung besteht hinsichtlich der Vornahme der erforderlichen Anpassungsmassnahmen kein erheblicher sachlicher, zeitlicher und örtlicher Entscheidungsspielraum.

Die für die Umsetzung des vorliegenden Bauprojekt erforderlichen Ausgaben werden deshalb als gebundene Ausgaben im Sinne von § 121 des Gemeindegesetzes (GG) beurteilt, welche in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt.

Mit Gemeinderatsbeschluss GRB-200 vom 15. September 2026 verabschiedete der Gemeinderat das Projekt zur öffentlichen Planauflage nach § 16 und § 17 Strassengesetz. Während der Dauer der Auflage können Einsprachen erhoben werden. Wer keine Einsprache erhebt, kann die Projektfestsetzung nicht anfechten (§ 17 Abs. 4 Strassengesetz). Der Gemeinderat beabsichtigt, das Projekt im Frühling 2027 festzusetzen und anschliessen die Submission durchzuführen.

Angaben zur Auflage

Die Unterlagen liegen vom 25. September 2026 bis 26. Oktober 2026 während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Diessenhoferstrasse 11, in 8466 Trüllikon öffentlich auf.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Einsprachen gegen das Projekt können innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich beim Gemeinderat Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon, erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon

25. September 2026

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